1,50 m Abstand zwischen KFZ und Fahrrad ! - ADFC Burgwedel
Faktisches Überholverbot

Faktisches Überholverbot © ADFC BUW

1,50 m Abstand zwischen KFZ und Fahrrad !

1,50 m Abstand zwischen KFZ und Fahrrad – kann man da noch überholen ?

Ende April 2020 ist die neue Straßenverkehrsordnung (StVO) in Kraft getreten und seitdem dürfen die Schilder 277.1 aufgestellt werden. Auf derart gekennzeichneten Straßen dürfen Autos keine Zweiräder überholen. Sollten diese Schilder auch in Burgwedel aufgestellt werden?

Der ADFC Burgwedel sieht im Moment dafür keine Veranlassung. Schilder stehen schon genug an den Straßen und wenn zum Überholen nicht genügend Platz ist, darf auch ohne Verbotsschild nicht überholt werden.
Der Paragraph 5 der StVO macht da eine klare Ansage:
Beim Überholen muss ein ausreichender Seitenabstand zu den anderen Verkehrsteilnehmern eingehalten werden. Beim Überholen mit Kraftfahrzeugen von zu Fuß Gehenden, Rad Fahrenden und Elektrokleinstfahrzeug Führenden beträgt der ausreichende Seitenabstand innerorts mindestens 1,5 m und außerorts mindestens 2 m.

Wie breit muss dann eine Straße sein, damit ein Radfahrer (oder eine Radfahrerin) überhaupt von einem Auto überholt werden kann. Betrachten wir eine in Burgwedel häufig anzutreffende Wohnstraße mit Parkbuchten auf einer Seite. Ein normaler VW-Golf ist mit Seitenspiegeln ca 2m breit, dem Radfahrer geben wir 70 cm Lenkerbreite.
Der ADFC empfiehlt Radfahrenden mit 1m Abstand an parkenden Autos vorbeizufahren (zum Dooring s.u.). Zusammen mit dem Mindestabstand von Auto und Fahrrad sind wir bei 5,20 m. Also besteht bei 5m-Fahrbahnbreite ein faktisches Überholverbot !

Fahrer von breiteren Fahrzeugen wie z.B. Wohnmobilen, Lkw‘s oder Bussen haben im Verkehrsalltag noch seltener die Möglichkeit, den Mindestabstand tatsächlich einzuhalten.

Wie kommen in Burgwedel die Rad- und Autofahrer in der Praxis miteinander aus?
In den Wohnstraßen – häufig in Tempo-30-Zonen – gibt es kaum Probleme.
Auf engeren Straßen scheint man mehr aufeinander Rücksicht zu nehmen.
Anders dagegen auf den Ortsdurchfahrten der Kreis- und Landestraßen. Hier kommt es doch häufiger vor, dass sich Autofahrer auch bei Gegenverkehr noch am Radfahrer vorbeiquetschen. Schlimm ist es in Großstädten. In Berlin wurde vor wenigen Jahren 16.700 Überholvorgänge gemessen. Nicht einmal jeder vierte Radfahrer wurden regelkonform überholt, 3200 mit weniger als ein Meter Abstand. Das spiegelt sich natürlich in der Unfallstatistik, zu enges Überholen ist eine häufige Unfallursache.

Eine andere häufige Unfallursache ist das sog. Dooring.
Nach einer Untersuchung der Unfallforschung der Versicherer (UDV) hängt fast jeder fünfte Unfall von Radfahrern und Fußgängern mit geparkten Autos zusammen und davon wiederum die Hälfte mit dem Dooring. Deshalb empfiehlt der ADFC 1m-Abstand zwischen Radfahrern und parkenden Autos.

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