Wer räumt die Radwege?
Die Frage ist nicht einfach zu beantworten. Es hängt ab!
Die Räum- und Streupflicht obliegt dem Grundstückseigentümer, bei öffentlichen Straßen dem Träger der Straßenbaulast.
Also müsste bei Kreisstraßen die Region Hannover, bei Landestraßen das Land Niedersachsen räumen.
Dafür haben sie Straßenmeistereien, die wiederum Verträge untereinander und mit unternehmen abschließen.
Aber: Ausserorts gibt es eigentlich keine gesetzliche Räum- und Streupflicht für die Baulastträger, weder für die Straße, noch für den Radweg.
Das ist zwar Volkes Meinung und wird ja auch von den Baulastträger gemacht, aber einen Rechtsanspruch gibt es nicht.
Manchmal scheint nicht klar zu sein, wer wo räumt bzw nicht räumt.
Z.B. wurde der Geh-Radweg an der K118 zwischen GBW und KBW zwischen den Ortsschildern nicht geräumt, aber vom Rathaus BUW bis zum Friedhof KBW.
Da war wohl die Stadt Burgwedel zuständig.
Vor zwei Jahren wurde der Radweg an der L383 zwischen der Einbiegung zum Springhorstsee und dem Trülldamm nicht geräummt, aber ab Schweizerhaus Richtung Bissendorf und vom Kreisel bis zum Abzweig Springhorstsee.
Kommunen sind verpflichtet, verkehrswichtige innerörtliche Radwege und gefährliche Stellen zu räumen und zu streuen, und zwar vor Einsetzen des Schul- und Berufsverkehrs. Tatsächlich werden Radwege in vielen Städten erst nach den Fahrbahnen oder gar nicht geräumt. Oft wird Schnee oder Laub auch von den Fahrbahnen auf die Radwege geschoben.
Gute Radwege sind entscheidend – auch im Winter
Aber auch im Herbst bei rutschig glattem Laub kann es gefährlich werden.