Dooring Unfälle
„Dooring“-Unfälle: Was ist das und wie kann ich mich davor schützen?
Autofahrer trägt volle Schuld.
Überraschend geöffnete Autotüren sind der Schrecken aller Radfahrenden. Wenn Autofahrer oder Fahrgäste beim Aussteigen nicht auf den Radverkehr achten, sind Stürze fast unvermeidlich.
Gerichte legen die Straßenverkehrsordnung (StVO) immerhin konsequent zugunsten von verletzten Radfahrern aus. Im § 14 StVO heißt es: „Wer ein- oder aussteigt, muss sich so verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist.“ Trotzdem versuchen Versicherungen oftmals, Radfahrenden wegen angeblichen Mitverschuldens den vollen Schadensersatz zu verweigern. Oft lautet die Begründung, sie hätten keinen ausreichenden Abstand eingehalten.
Der ADFC empfiehlt Radfahrenden im Interesse ihrer eigenen Sicherheit, gegebenfalls auf die Fahrbahn zu wechseln, wenn auf dem Radweg kein ausreichender Abstand zu parkenden Autos möglich ist. Auch auf der Fahrbahn sollten sie stets mit mehr als einem Meter Abstand an parkenden Autos vorbeifahren.
Sicherheitsabstand
Welcher Sicherheitsabstand ausreichend ist, bewerten Gerichte unterschiedlich: Das Oberlandesgericht (OLG) Saarbrücken hält einen Sicherheitsabstand von 90 Zentimetern für ausreichend (4 U 80/07). Das OLG Jena fand, dass 80 bis 90 Zentimeter Seitenabstand zum parkenden Kraftfahrzeug zu nahe sei. Doch ein mögliches Mitverschulden des Radfahrers trete gegenüber dem gravierenden Verstoß des Autofahrers gegen die Sorgfaltspflichten beim Einsteigen zurück (5 U 596/06).
„Anders sieht es aus, wenn eine Autotür schon länger sichtbar offen steht oder ein Fahrzeug erkennbar beladen wird. Dann sollten Radfahrende den Sicherheitsabstand vergrößern, um dem Vorwurf einer Teilschuld zu entgehen“, so der ADFC-Rechtsexperte.
Nur den halben Schadensersatz erhielt ein Radfahrer, weil er zu dicht an einem gerade erst anhaltenden Auto vorbeifuhr und durch einen schweren Beutel am Lenker beim Ausweichen behindert wurde (Kammergericht - KG, 12 U 1022/70).
Autofahrer haftet zu 100 %
Nach einem Urteil des Landgerichts Köln haftet ein Autofahrer zu 100 Prozent bei einem Dooring-Unfall und muss Schmerzensgeld zahlen.
Ein Rennradfahrer erhält Schadensersatz dem Grunde nach zu 100 % für einen sog. „Dooring“ Unfall.
Das Landgericht Köln hat einen Fall entschieden, in dem ein Rennradfahrer mit einer Autotür kollidiert ist.
Der Kläger befand sich mit seinem Rennrad auf einer nachmittäglichen Ausfahrt im Bergischen Land, als er gegen 18 Uhr in Engelskirchen an einem Auto vorbeifahren wollte. Der Fahrer des Wagens öffnete die Fahrertür. Der Radfahrer konnte nicht mehr ausweichen und kollidierte mit der Tür, stürzte und zog sich schwere Verletzungen zu. Er brach sich eine Rippe, verletzte sich an der Schulter und erlitt multiple Prellungen an Schädel, Knien und Ellenbogen.
Der Kläger behauptet, er könne in seinem Beruf als Unfallchirurg keine langwierigen kraftaufwendigen Operationen mehr durchführen. Für ihn sei besonders schmerzlich, dass er als Triathlet sein Schwimmtraining nicht mehr durchführen könne. Auch sein hochwertiges Rennrad habe schweren Schaden genommen.
Der Beklagte und dessen Versicherung lehnten eine Regulierung des immateriellen und materiellen Schadens über die bereits anerkannte Haftung von 75 % ab. Den Radfahrer treffe ein Mitverschulden in Höhe von 25 %, weil er nicht weit genug entfernt von dem geparkten PKW vorbei gefahren sei. Er hätte wahrnehmen können, dass der Beklagte eingeparkt habe und seine Tür habe öffnen wollen.
Das Landgericht hat den beklagten Autofahrer und dessen Versicherung über die bereits anerkannte Haftungsquote von 75 % verpflichtet, dem Kläger alle materiellen und immateriellen Schäden zu ersetzen. Des Weiteren müssen die Beklagten weitere 3.500 € Schmerzensgeld und weitere 1.089,29 € Schadensersatz für die Beschädigungen an dem Rennrad zahlen.