Es gibt viele verschiedene Radwege und bevor man über sie diskutiert sollte klar sein, was die Beteiligten unter Radweg verstehen.
Es gibt Wege, auf denen Radfahren vorgeschrieben oder erlaubt oder verboten ist, es gibt Alltags- und Freizeitradwege.
Es gibt Radwege, die Teil einer Straße sind, es gibt Feld-, Wald- und Wirtschaftswege.
Nach Straßenverkehrsordnung (StVO) sind Fahrräder Fahrzeuge. Auf Straßen ohne Zusatzschilder fahren sie also auf der Fahrbahn und dort natürlich rechts.
Auf manchen Fahrbahnen gibt es Fahrradstreifen, auch manchmal Schutzstreifen. Dies sind keine Radwege.
Es gibt Wege und Straßen auf denen Radfahrer besondere Rechte haben, z.B. Fahrradstraßen, Radschnellwege u.a.
Es folgen ein paar Schilder, die mit Radwegen zusammenhängen:
Eine Fahrradstraße ist eine für den Radverkehr vorgesehene Straße (meist nur deren Fahrbahn). Andere Fahrzeuge dürfen sie nur dort benutzen, wo dies durch Zusatzzeichen angezeigt ist. Die Höchstgeschwindigkeit beträgt für alle Fahrzeuge 30 km/h. Radfahrende haben auf Fahrradstraßen das Recht, jederzeit nebeneinander zu fahren. Kraftfahrer müssen gegebenenfalls ihre Geschwindigkeit verringern, um eine Behinderung oder Gefährdung von Radfahrern zu vermeiden.
In den auch für KFZ-Verkehr zugelassenen Fahrradstraßen bleiben aus rechtlicher Sicht nur geringe Unterschiede zu Tempo-30-Zonen.
Neben der Schaffung von Fahrradzonen wird deshalb auch diskutiert, die Regeln der Fahrradstraßen auf sämtliche Tempo-30-Zonen zu übertragen.
Fahrradstraßen und Fahrradzonen gibt es z.Zt. noch nicht in Burgwedel.
In Hannover gab es 2017 bereits 23 Fahrradstraßen.
Nach Wikipedia:
Radschnellwege sind Verbindungen im Radverkehrsnetz einer Gemeinde oder Stadt-Umland-Region, die wichtige Zielbereiche mit entsprechend hohen Quell- und/oder Zielverkehren über größere Entfernungen verknüpfen und durchgängig ein sicheres sowie attraktives Befahren bei hohen Geschwindigkeiten ermöglichen sollen.
In Europa werden zunehmend Fahrradschnellwege erstellt; Dänemark, Deutschland und die Niederlande werden als Vorreiter betrachtet: qualitativ hochwertige Verbindungen sollen vor allem Wohngebiete, Ausbildungs- und Arbeitsstätten, Einkaufs- und Kulturzentren sowie Knotenpunkte des öffentlichen Verkehrs miteinander verknüpfen. Niederländische Erfahrungen zeigen, dass nach dem Bau einer Fahrrad-Schnellroute 5–15 % der in der Gegend bislang Autofahrenden auf Fahrräder umsteigen.
Im Bereich Burgwedel sind z.Zt. keine Radschnellwege geplant. Denkbar wäre eine Schnellwegverbindung nach Langenhagen mit Anschluss an den geplanten Schnellweg Langenhagen-Hannover.
Kurz vor Baubeginn oder schon im Bau (zumindest z.T.) sind die Schnellwege Lehrte-Hannover und Garbsen-Hannover.
Zum Teil bereits fertiggestellt ist die Velo-Route Hannover-Laatzen.
Wirtschaftswege (Feld- und Forstwege) bieten sich oft zum Radfahren an. Sie gehören z.T. den Forst- und Feldeigentümern, z.T. auch den politischen Gemeinden, z.B. der Stadt Burgwedel.
Freizeitradler sollten stets bedenken, dass Bauern und Forstarbeiter diese Wege für Ihre Arbeit brauchen. Wenn große Landwirtschaftsmaschinen entgegenkommen, sollte man auf den Seitenstreifen fahren und sicherheitshalber anhalten.
Grundregel: Rücksichtnahme macht die Wege breit !
Allgemeine Hinweise finden Sie hier !
Auf Schutzstreifen (Fahrradschutzstreifen) dürfen bei Bedarf auch KFZ fahren, z.B. um dem Gegenverkehr auszuweichen. Der Radverkehr darf dabei nicht gefährdet werden.
Die Schutzstreifen werden auf der Fahrbahn durch einen unterbrochenen weißen Streifen markiert.
Auf Schutzstreifen darf weder geparkt noch gehalten werden. Beim Überholen eines auf dem Schutzstreifen fahrenden Radfahrers durch ein Kfz ist ein Seitenabstand von mindestens 150 cm einzuhalten. Schutzstreifen können nur innerorts auf Straßen mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von bis zu 50 km/h markiert werden. Schutzstreifen sind mindestens 125 cm breit, in der Regel 150 cm.
Auf einem Radfahrstreifen dürfen nur Radler*innen fahren. Sie sind durch einen durchgezogenen weißen Streifen von der Fahrbahn abgetrennt. KFZ dürfen dürfen dort nicht Halten oder gar Parken. Radfahrer müssen ihn in Fahrtrichtung benutzen. Die Breite beträgt mind. 1,60 Meter.
Fahrrad-Piktogramme auf der Fahrbahn ohne abtrennende weiße Streifen sind reine Warn- bzw Hinweis-Zeichen. Radfahrer, Ihr dürft dort fahren bzw Autofahrer passt auf die Radfahrer auf!
Genauere Ausführungen dazu siehe StVO, VwV-StVO und Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (kurz ERA) .
In Burgwedel gibt es z.Zt. etliche Schutzstreifen, aber keine Radfahrstreifen.
Fast alle Verbindungen zwischen den Burgwedeler Stadtteilen und in die Nachbarkommunen sind Kreis- und Landesstraßen, für die die Region Hannover, bzw. das Land Niedersachsen zuständig ist.
An den meisten dieser Straßen gibt es einseitige, in beiden Richtungen befahrbare Radwege. Nur wenige davon haben die inzwischen vorgeschriebene Breite von 2,50 m. Einige sind in schlechtem Zustand.
Mit Hilfe von Bundesmitteln hat die Region Hannover etliche Radwege an Kreisstraßen erneuert bzw neu angelegt.
Da die Radwege zwischen den Ortschaften einseitig geführt sind, sind an allen Ortsein- und -ausfahrten Querungshilfen erforderlich.
Die Splittersiedlungen (Wietzesiedlung, Lahberg, Heidewinkel, Heisterholz, ...) sind für Radfahrer außer über Autostraßen nur auf Umwegen über touristische Wald- und Feldwege erreichbar.
Von den 7 Burgwedeler Ortschaften sind Großburgwedel (2 Landesstraßen, mehrere Kreisstraßen), Fuhrberg (2 Landesstraßen) und Oldhorst (1 Landesstraße) am meisten vom Durchgangsverkehr belastet.
Die Ortsdurchfahrten der Kreisstraßen in Engensen, Wettmar, Thönse, Klein- und Großburgwedel wurden in den letzten Jahren bzw werden demnächst von der zuständigen Region Hannover saniert. In dem Zusammenhang wurde bzw wird die Radverkehrsführung den neuen Vorschriften der StVO angepasst.
Großes Problem ist die stark befahrene L 381 Mellendorf - Celle durch Fuhrberg. Unserer Meinung nach fehlt hier eine Ortsumgehung.
Der Radweg an der Mellendorfer Str. soll 2022 saniert werden.
Zu den nötigen Querungshilfen an den Ortseingängen siehe den Artikel Querungshilfen und Ortseingänge.
Hier geht es zum Artikel über Ortsverbindungen.
Drängelgitter sind manchmal sinnvoll, manchmal überflüssig. Ihr offizieller Name ist Umlaufsperren, im Volksmund heißen Sie manchmal auch Schikanen. Für Fahrräder mit Anhängern und Lastenfahrräder können sie echte Sperren sein.
Ein Arbeitspapier des ADFC.de zum Bau von Umlaufsperren finden Sie hier .
Seit seiner Gründung hat der ADFC Burgwedel in Gesprächen mit der Stadt versucht, überflüssige Gitter abbauen zu lassen oder zu entschärfen. Dank der guten Zusammenarbeit mit gutem Erfolg.
Hier finden Sie ein Video zum Schmunzeln (ADFC Flensburg, knapp 3 Minuten):
Will man den Radverkehr fördern, muss man den Fahrrädern auch 'Parkplätze' anbieten.
'Felgenkiller' sind out. Es sollten schon Anlehnbügel in irgendeiner Form sein, an die man die Fahrräder auch fest anschließen kann.
Am Bahnhof GBW gibt es eine Fahrradbox mit elektronischen Schließsystem und Ladestation für E-Bikes. Prima! Sie sollte vergrößert werden, der Bedarf ist da.
Abstellanlagen werden manchmal mit Service-Stationen kombiniert. Das können z.B. sein
Nachteile dieser Stationen:
1) meist sind sie nicht dort, wo man sie gerade braucht
2) oft fallen sie modernen Vandalen zum Opfer
Seit dem Herbst 2015 sammelt der ADFC Burgwedel kritische Stellen im Burgwedeler Radverkehrsnetz - nicht nur schadhafte Oberflächen, schlechte oder fehlende Abstellanlagen, überflüssige Drängelgitter (Schikanen) sondern auch schlechte Radverkehrsführungen, gefährlich enge Kurven, fehlende Sichtdreiecke usw.
Diese Sammlung wird laufend ergänzt, fortgeschrieben und aktualisiert. Sie ist nach bestem Wissen und Gewissen erstellt aber in keiner Weise offiziell.
Auf der Mängelkarte Burgwedel sind die gesammelten Mängel markiert.
In der Mängelliste Burgwedel können Sie die gesammelten Mängel sortieren und filtern.
Sie können die gesammelten Mängeln kommentieren und weitere Mängel melden.
Ändern, Löschen und Hinzufügen von Eintragungen ist nicht möglich.
Wie und wo können Sie Mängel melden und Verbesserungen vorschlagen?
Dafür gibt es (mindestens) zwei Möglichkeiten:
Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 190.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.
Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die ADFC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?
Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.
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