Gemeinsame Fuß-Radwege
Gemeinsame Fuß- und Radwege werden innerhalb geschlossener Ortschaften immer häufiger aufgehoben oder in Gehwege umgewandelt, die für Radfahrer freigegeben werden. Wie breit dürfen gemeinsame Fuß- und Radwege sein?
Die Mindestbreite gemeinsamer Fuß- und Radwege hängt von drei wesentlichen Faktoren ab:
- Auf welcher Seite befindet sich der gemeinsame Fuß- und Radweg?
- Soll ein bestehender Gehweg als gemeinsamer Fuß- und Radweg beschildert, oder ein gemeinsamer Fuß- und Radweg neu gebaut werden?
- Befindet sich der gemeinsame Fuß- und Radweg innerorts oder außerorts?
Neben der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO), machen auch die Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA) Vorgaben zur Mindestbreite eines gemeinsamen Fuß- und Radweges.
Weitere Informationen und Quelle dieses Artikels siehe https://www.stvo2go.de/mindestbreite-gemeinsamer-fuss-radwege/