Piktogramme und Piktogrammketten auf der Fahrbahn

 Piktogrammketten auf der Fahrbahn können die Verkehrssicherheit für Radfahrende verbessern. Positive Folgen sind weniger Hupen und Bedrängen durch den Kfz-Verkehr.

GBW Kleinburgwedeler Str.
GBW Kleinburgwedeler Str. © ADFC BUW

Siehe Region Hannover
Wo kein Platz für einen Schutzstreifen ist, kommen vermehrt Piktogrammketten zum Einsatz. Die stilisierten Fahrrad-Abbildungen auf der Straße haben dabei lediglich eine hinweisende Funktion. Sie machen auf den Radverkehr aufmerksam, wirken sich aber nicht auf die Benutzung der Fahrbahn oder die vorhandenen Regelungen zum Parken und Halten aus.

In beiden Fällen (Schutzstreifen oder Piktogrammkette) ist beim Überholen innerorts ein Abstand von 1,50 Meter einzuhalten, außerorts 2,00 Meter, bei Gegenverkehr ist daher ein Überholen der Radfahrenden in der Regel nicht möglich.

Gutes Beispiel in Großburgwedel ist die Kleinburgwedeler Str. vom Rathaus bis zum Friedhof (K 118).

Siehe stvo2go.de
Piktogrammketten für Radfahrer werden in der Bundesrepublik Deutschland oftmals aufgebracht, wenn die Benutzungspflicht bestehender Radwege aufgehoben wird. Weiterhin kommen Piktogrammketten für Radfahrer zum Einsatz, wenn bauliche Radwege, Radfahrstreifen oder Schutzstreifen notwendig wären, jedoch wegen geringer Flächenverfügbarkeit nicht umsetzbar sind. Piktogrammketten mit dem Sinnbild für Radfahrer zielen darauf ab, Verkehrsteilnehmer darüber in Kenntnis zu setzen, dass Radfahrer in Fahrtrichtung im Mischverkehr auf der Fahrbahn fahren und diese Radfahrer gegenüber dem übrigen Fahrzeugverkehr gleichberechtigt sind. Eine Frage bleibt dabei offen: Sind Piktogrammketten mit dem Sinnbild für Radfahrer auf der Fahrbahn zulässig?

Piktogrammketten mit dem Sinnbild für Radfahrer sind nach den bundesrechtlichen Vorgaben auf der Fahrbahn nicht als Hinweis auf Radfahrer in Fahrtrichtung im Mischverkehr auf der Fahrbahn vorgesehen.

Auf Grundlage eines Ländererlasses, einer Ausnahmegenehmigung der obersten Straßenverkehrsbehörde eines Landes oder im Rahmen eines Verkehrsversuches können Piktogrammketten mit dem Sinnbild für Radfahrer auf der Fahrbahn aufgebracht werden.

Die Bergische Universität Wuppertal und die Technische Universität Dresden kamen im Juni 2021 zum Ergebnis, dass Piktogrammketten einen deutlich positiven Einfluss auf die objektive und subjektive Sicherheit sowie auf das Verhalten der Verkehrsteilnehmenden zeigen (Radfahren bei beengten Verhältnissen – Wirkung von Piktogrammen und Hinweisschildern auf Fahrverhalten und Verkehrssicherheit Seite 181).

Der Abschlussbericht empfiehlt, Piktogrammketten als Möglichkeit der Markierung in bestimmten Fällen künftig zuzulassen und anzuwenden (Forschungsvorhaben Radfahren bei beengten Verhältnissen – Wirkung von Piktogrammen und Hinweisschildern auf Fahrverhalten und Verkehrssicherheit Seite 181).

 

https://burgwedel.adfc.de/neuigkeit/piktogramme-auf-der-fahrbahn

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

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    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 190.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Radwegverbindungen in umliegende Ortschaften und Hannover
  • Kann ich mein Fahrrad beim ADFC codieren lassen?

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