Dossier StVO-Novelle - ADFC Burgwedel
Schutzstreifen und Radfahrstreifen

Schutzstreifen und Radfahrstreifen © ADFC | April Agentur

Dossier StVO-Novelle

Im April 2020 trat eine fahrradfreundliche Novelle des Straßenverkehrsrechts in Kraft, dann kam es zur Debatte um einen Formfehler und die neuen Regelungen wurden teilweise für unwirksam erklärt. Verkehrsteilnehmer*innen sind verunsichert.

Das verkürzt „StVO-Novelle“ genannte Gesetzespaket besteht aus mehreren einzelnen Verordnungen. Bedeutung für den Radverkehr und für die Verkehrssicherheit haben die Änderungen der Straßenverkehrs-Ordnung, der Bußgeldkatalog-Verordnung und der Fahrerlaubnisverordnung (für die Vergabe von  Punkten).

In der Debatte geht es um den Bußgeldkatalog sowie die Fahrverbote bei Geschwindigkeitsüberschreitungen. Die meisten Bundesländer wenden hier nun wieder den alten Bußgeldkatalog an. Das betrifft auch die Bußgelder, die für gefährdendes Verhalten gegenüber Radfahrenden angehoben wurden. 

Der ADFC ruft Bundesverkehrsminister Scheuer und die Landesverkehrsminister auf, die Debatte um Fahrverbote für Raser*innen gesondert zu führen – und die Verbesserungen für den Radverkehr unverzüglich wieder in Kraft zu setzen.     

Wie kam es zur Radverkehrsnovelle?

Im Vorfeld der Bundestagswahl 2017 hat der ADFC seine Forderungen an den Bund zusammengestellt. Darunter stand an prominenter Stelle die Novellierung der Verkehrsgesetzgebung, insbesondere der StVO.

Dies wurde erfreulicherweise von den CDU/CSU- und SPD-Bundestagsfraktionen in den Koalitionsvertrag aufgenommen. Auf dem parlamentarischen Abend des ADFC im April 2018 bat der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesverkehrsministerium (BMVI) Enak Ferlemann den ADFC, Vorschläge für eine Radverkehrsnovelle in die Debatte einzubringen.

Der ADFC gab ein umfangreiches Gutachten, das „Gute-Straßen-Für-Alle“-Gesetz, bei einer renommierten Verkehrsrechtskanzlei in Auftrag. Ein Teil der Vorschläge aus dem ADFC-Gutachten wurde vom Bundesverkehrsministerium in der „Radverkehrsnovelle“ 2019 umgesetzt, die Ende April 2020 mit Zustimmung des Bundesrats in Kraft trat.

Was hat das mit Bußgeldern und Fahrverboten zu tun?

Die Radverkehrsnovelle enthält verschiedene rechtliche Klarstellungen und Verbesserungen für Radfahrende. Dazu gehört der Mindestabstand von 1,5 m innerorts beim Überholen, das Verbot des Haltens auf Schutzstreifen und das Abbiegen von Lkw in Schrittgeschwindigkeit.

Zudem ist mit der Experimentierklausel ein wichtiger Baustein in die StVO aufgenommen worden, der es Kommunen ermöglicht, auch neue weitergehende Projekte zu verwirklichen. Die einmonatigen Fahrverbote für Geschwindigkeitsverstöße ab 21 km/h innerorts wurden durch einige Bundesländer im Bundesrat erst im Nachhinein erfolgreich im Verfahren eingebracht.

Was passiert nun durch den Formfehler?

Ein Formfehler, die unvollständige Zitierung der Ermächtigungsgrundlage für Fahrverbote im Vorspann der straßenverkehrsrechtlichen Änderungsverordnung, hat dazu geführt, dass das  Gesetzgebungsverfahren neu aufgerollt werden muss. Einigkeit besteht darüber, dass zumindest die Bußgeldkatalog-Verordnung mit ihren verschärften Fahrverboten betroffen ist.

Fast alle Bundesländer wenden wieder den Bußgeldkatalog in der Fassung vor der Novelle an. Bundesverkehrsminister Scheuer und einzelne Bundesländer wollen  die Behebung des Formfehlers nun nutzen, um die Ausdehnung der Fahrverbote rückgängig zu machen.

Durch die Unsicherheit darüber, ob der Verstoß gegen das „Zitiergebot“ das gesamte Gesetzespaket erfasst, und durch die Uneinigkeit über die Angemessenheit der Fahrverbote droht nun eine Rolle rückwärts bei der Sicherheit von Radfahrenden. Wichtige Verbesserungen für den Radverkehr könnten über Monate zurückgestellt werden.

Was fordert der ADFC?

Für die Fahrradsicherheit gibt es einen breiten Konsens bei Bund und Ländern. Der ADFC appelliert daher dringend an Bundesverkehrsminister Scheuer und die Landesverkehrsminister, die Debatte um Fahrverbote für Raser*innen gesondert zu führen – und die Verbesserungen für den Radverkehr in der StVO unverzüglich wieder in Kraft zu setzen.    

Wie steht der ADFC zur Debatte um Fahrverbote?

Der ADFC begrüßt eine empfindliche Sanktionierung von gefährlichem Verhalten im Straßenverkehr. Die Schwere der Unfälle nimmt mit der Geschwindigkeit und dem sich dadurch ergebenden Bremsweg erheblich zu.

Gerade im Mischverkehr, beispielsweise bei Tempo 30, bewegen sich Radfahrende ungeschützt im Straßenverkehr und sind auf ein Einhalten der Tempolimits durch Autofahrende angewiesen. Bußgelder und die Vergabe von Punkten haben nur eine begrenzte präventive Wirkung. Für besonders gefährliche Verstöße ist ein zeitlich befristetes Fahrverbot eine angemessene Sanktion.

Die Debatte um die Ausgestaltung von Fahrverboten für Raser*innen und das Ringen um einen Kompromiss mit den Verkehrsministern der Länder darf jedoch nicht dazu führen, dass die unstrittigen Punkte im Radverkehrsbereich nun monate- oder jahrelang auf Eis liegen.

Hintergrund: Sicherheit für Radfahrende seit Jahren bedenklich

Entgegen dem Trend in der Unfallstatistik verbessert sich die Verkehrssicherheit von Radfahrenden seit Jahren nicht. 88.850 Radfahrerinnen und Radfahrer verunglückten 2018 auf deutschen Straßen. Unter den Unfallopfern waren auch 10.225 Kinder. 445 Radfahrende kamen 2018 zu Tode, darunter 21 Kinder. Hauptunfallgegner ist das Auto. Hauptschuld an Kollisionen mit Autos trägt in den allermeisten Fällen (75 Prozent) der Autofahrer/die Autofahrerin.

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